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Verletzung der Menschenwürde: Zelle zu klein: Bundesverfassungsgericht spricht Ex-Häftling Entschädigung zu
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Gefängnis
dpa In einer Zelle mit rund fünf Quadratmeter Bodenfläche war ein Häftling in Berlin monatelang untergebracht. Das ist menschenunwürdig, sagt Karlsruhe (Symbolbild).

In der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel war ein Häftling in einer Zelle untergebracht, die nur fünf Quadratmeter groß war - samt Toilette. Der Mann klagte wegen unwürdiger Haftbedingungen. Verfassungsrichter gaben ihm jetzt recht.

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Ein früherer Häftling kann nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Entschädigung hoffen, weil er zeitweise in einer zu kleinen Zelle saß. Seine Verfassungsbeschwerde gegen die Haftbedingungen war erfolgreich, wie das Karlsruher Gericht am Mittwoch mitteilte.

Der Mann war in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel zwischen Juni und November 2009 in einer rund fünf Quadratmeter großen Einzelzelle untergebracht, die Toilette war räumlich nicht abgetrennt.

Verfassungsrichter ordnen erneute Prüfung an 

Seine Klage wegen der unwürdigen Haftbedingungen gegen das Land Berlin scheiterte zwar. Doch die Verfassungsrichter hoben das Urteil des Kammergerichts Berlin auf und wiesen den Fall zur erneuten Prüfung dorthin zurück. Sie sehen die Menschenwürde des Mannes verletzt.  

Nach der fraglichen Haftzeit war der Mann, der sich nach Angaben seines Anwalts mittlerweile wieder auf freiem Fuß befindet, in eine größere Zelle verlegt worden.

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Höhe der Geldentschädigung noch offen

Auch wenn aus juristischen Gründen von dem fraglichen Zeitraum nur ein paar Hafttage für die Entschädigung maßgeblich seien, habe das Kammergericht einen Ausgleichsanspruch "in nicht mehr tragfähiger Weise verneint", heißt es in der Entscheidung. Andernfalls wäre "ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten". Das Kammergericht muss jetzt die Höhe der Geldentschädigung klären. 

Verfassungsgericht stärkt Rechte von Häftlingen

Die Verfassungsrichter haben in der Vergangenheit schon oft die Rechte von Strafgefangenen gestärkt. So sprachen sie erst im April einem Häftling Schadenersatz zu, weil er nackt in einer Zelle eingesperrt war. Menschenunwürdig ist einer Entscheidung von 2011 zufolge auch die Mehrfachbelegung einer Zelle ohne separate Toilette. 

Video: Gefängnis-Prügelei eskaliert, weil Insasse nicht zum Islam konvertieren will

jha/dpa
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