Vier Jahre nach Bestätigung des ersten Corona-Falls in Deutschland sind einem Medienbericht zufolge bislang bei 467 der insgesamt rund 65 Millionen gegen das Coronavirus geimpften Menschen Impfschäden anerkannt worden. 11.827 Menschen hätten einen Antrag auf Anerkennung eines Schadens durch die Corona-Impfung gestellt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf eine Abfrage bei den zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer.

In 467 Fällen wurden die Anträge dem Bericht zufolge bewilligt, also ein Gesundheitsschaden durch eine Corona-Impfung behördlich anerkannt. Das entspricht bei 65 Millionen mindestens einmal Geimpften einer Quote von 0,00072 Prozent. Mehr als 5.000 Anträge wurden abgelehnt, 658 Anträge haben sich aus anderen Gründen erledigt. 5.597 Anträge wurden noch nicht bearbeitet.

Geimpfte, die sechs Monate nach ihrer Impfung über Gesundheitsschäden klagen, können beim zuständigen Versorgungsamt ihres Bundeslandes die Anerkennung eines Impfschadens und eine Entschädigung beantragen. Dies ist unabhängig von den Schadensersatzprozessen, die deutschlandweit viele Kanzleien für Impfgeschädigte gegen die Hersteller von Impfstoffen führen. Um anerkannt zu werden, muss der Gesundheitsschaden aber über eine normale Impfreaktion deutlich hinausgehen und langfristig sein. Fachleute halten Impfgegnern immer wieder entgegen, dass auch eine Erkrankung langfristig krank machen kann.

Ein Grund für den enormen Antragsstau ist nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums ein Mangel an Gutachtern.