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Hinrichtung mit Stickstoff Anwälte eines Mörders wenden sich an den Supreme Court

Einem Häftling in Alabama steht die Hinrichtung mit Stickstoff bevor. Die Methode wurde in den USA noch nie angewandt und ist umstritten. Die Anwälte des Mannes hoffen nun auf das Oberste Gericht.
Kammer für Hinrichtungen mit tödlicher Injektion in der Holman Correctional Facility im US-Bundesstaat Alamaba (2002)

Kammer für Hinrichtungen mit tödlicher Injektion in der Holman Correctional Facility im US-Bundesstaat Alamaba (2002)

Foto: Dave Martin / dpa

Die Anwälte eines Todeskandidaten im US-Bundesstaat Alabama haben den Obersten Gerichtshof der USA darum gebeten, zu intervenieren. Der Mann soll mit Stickstoff hingerichtet werden. Diese Methode wurde in den USA noch nie zur Vollstreckung eines Todesurteils verwendet.

Die Anwälte argumentieren, dass zu viele Fragen offen seien, um den Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt zu exekutieren. Das geht aus Dokumenten hervor, die der Supreme Court am Freitag veröffentlichte. Ob sich der Supreme Court der Sache annimmt, ist noch nicht klar.

Vergeblich Einspruch eingelegt

Kenneth Eugene Smith, der wegen eines Auftragsmordes 1988 zum Tode verurteilt wurde, soll am 25. Januar sterben, unter Anwendung sogenannter Stickstoffhypoxie. Bei dieser Art der Hinrichtung bekommt eine Person über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt – die Folge ist der Tod durch Sauerstoffmangel. Auf diese Weise wurde in den USA zuvor noch kein Todesurteil vollstreckt. Dem Uno-Menschenrechtsbüro ist nach Angaben einer Sprecherin auch sonst kein solcher Fall bekannt. Angewendet werde die Methode bei Tieren.

Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen und von Amnesty International  warnen vor einem möglicherweise grausamen Tod, der sogar Folter ähneln könne. Dafür, dass die Inhalation von reinem Stickstoff keine schwerwiegenden Leiden verursache, gebe es keine wissenschaftlichen Beweise.

Smiths Anwälte haben bislang vergeblich Einspruch erhoben. In ihrem Gesuch an die höchste Instanz im Land argumentieren sie nun mit dem achten Zusatzartikel der US-Verfassung, der »grausame und ungewöhnliche Strafen« verbietet. Zentraler Teil ihrer Argumentation ist die Tatsache, dass Smith bereits 2022 mit einer Giftspritze hingerichtet werden sollte.

Es gelang aber nicht, die dafür nötige Kanüle in seinen Arm zu legen. Der 58-Jährige wurde nach mehreren Stunden, in denen er angeschnallt auf einem Exekutionstisch lag, wieder in seine Zelle gebracht. Im selben Jahr waren bereits zwei weitere Hinrichtungen mit der Giftspritze in Alabama gescheitert.

bbr/dpa